Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.06.2004

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 18.12.2003 - L 8 KN 502/02 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6072
LSG Hessen, 18.12.2003 - L 8 KN 502/02 P (https://dejure.org/2003,6072)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.12.2003 - L 8 KN 502/02 P (https://dejure.org/2003,6072)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - L 8 KN 502/02 P (https://dejure.org/2003,6072)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Pflegeversicherung - Hausnotrufsystem - Pflegehilfsmittel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgung mit einem Hausnotrufsystem als technisches Pflegehilfsmittel nach einem Schlaganfall; Versorgung eines Alzheimer-Patienten, der Risiken und Gefahren nicht erkennen kann, mit einem Hausnotrufsystem als Pflegehilfsmittel; Recht eines Pflegebedürftigen unter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Pflegekasse verurteilt: Hausnotrufsystem ermöglicht selbständigere Lebensführung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Pflegekasse verurteilt: Hausnotrufsystem ermöglicht selbständigere Lebensführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 317 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 P 3/99 R

    Behindertengerechter Umbau der Wohnung und dauerhafter Geräteeinbau keine

    Auszug aus LSG Hessen, 18.12.2003 - L 8 KN 502/02
    Nach dem Grundanliegen des Gesetzgebers soll der Pflegebedürftige grundsätzlich in seiner Wohnung verbleiben können und nicht in irgendeiner Wohnung, die seinen Pflegebedürfnissen entspricht ( im Anschluss an BSG, Urteile vom 3. November 1999, Az.: B 3 P 3/99 und vom 11. April 2002, Az.: B 3 P 10/01 R).

    (So: Bundessozialgericht, Urteile vom 3. November 1999 - Az.: B 3 P 3/99 R und vom 11. April 2002 - Az.: B 3 P 10/01 R).

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R

    Private Pflegeversicherung - keine Kostenerstattung für Anschaffung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 18.12.2003 - L 8 KN 502/02
    Nach dem Grundanliegen des Gesetzgebers soll der Pflegebedürftige grundsätzlich in seiner Wohnung verbleiben können und nicht in irgendeiner Wohnung, die seinen Pflegebedürfnissen entspricht ( im Anschluss an BSG, Urteile vom 3. November 1999, Az.: B 3 P 3/99 und vom 11. April 2002, Az.: B 3 P 10/01 R).

    (So: Bundessozialgericht, Urteile vom 3. November 1999 - Az.: B 3 P 3/99 R und vom 11. April 2002 - Az.: B 3 P 10/01 R).

  • LSG Saarland, 09.06.2010 - L 2 P 1/09

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegehilfsmittel - Hausnotrufsystem - Zusammenleben

    Hierbei beruft sich der Kläger auf ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18.12.2003 (Az.: L 8 KN 502/02 P).

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger auf das Urteil des Hessischen Landessozialgericht (vom 18.12.2003 - L 8 KN 502/02 P).

  • FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 7 K 7107/13

    Umsatzsteuer 2009 und 2010

    Dies setzt aber voraus, dass ein Hausnotrufsystem für den jeweiligen Pflegebedürftigen notwendig ist (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.12.2003 - L 8 KN 502/02 P, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 9 AS 31/08

    Übernahme der Kosten für eine Hausnotrufanlage durch die Pflegeversicherung

    Der Hinweis der Beschwerdeführerin auf ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. Dezember 2003 (Az.: L 8 KN 502/02 P) betrifft die Frage der Kostenübernahme für Hausnotrufsysteme gemäß § 40 SGB XI durch die Pflegeversicherung.
  • SG Aachen, 17.05.2005 - S 13 KN 39/04

    Pflegeversicherung

    Die Notwendigkeit eines Hausnotrufsystems kann sich nicht nur aus der konkreten Gefahr unmittelbar lebensbedrohender Umstände, sondern auch aus der Möglichkeit einer lebensbedrohlichen Situation nach einem Sturz oder auch aus anderen Notfallsituationen ergeben, die z.B. aus Gründen der Menschenwürde einer sofortigen Abhilfe bedürfen (Hess.LSG, Urteil vom 18.12.2003 - L 8 KN 502/02 P).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.2004 - 3 B 89.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4347
BVerwG, 30.06.2004 - 3 B 89.03 (https://dejure.org/2004,4347)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2004 - 3 B 89.03 (https://dejure.org/2004,4347)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 3 B 89.03 (https://dejure.org/2004,4347)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2; SGG a. F. § 51 Abs. 1 Satz 2; SGB XI § 82 Abs. 3, Abs. 4
    Gesonderte Berechnung von Investitionsaufwendungen; Verwaltungsrechtsweg; Sozialgerichtsbarkeit; Pflegevergütung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2
    Gesonderte Berechnung von Investitionsaufwendungen; Investitionsaufwendung; Investitionsförderung; Neufassung; Pflegeheimfinanzierung; Pflegevergütung; Pflegevergütung; Rechtsweg; Sachzusammenhang; Sozialgerichtsbarkeit; Sozialgerichtsbarkeit; Verwaltungsgerichtsbarkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Zuständiges Gericht für die Klage auf Zustimmungen; Zustimmung der Heimbewohner zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen eines Pflegeheims; Notwendigkeit der Zustimmung der obersten Landesbehörde

  • Judicialis

    SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2; ; SGG a.F. § 51 Abs. 1 Satz 2; ; SGB XI § 82 Abs. 3; ; SGB XI § 82 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Gesonderte Berechnung von Investitionsaufwendungen; Verwaltungsrechtsweg; Sozialgerichtsbarkeit; Pflegevergütung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 911
  • NZS 2005, 317
  • DVBl 2004, 1492
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.04.2002 - 3 C 41.01

    Pflegeheimfinanzierung; Zustimmung zur gesonderten Berechnung von

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 3 B 89.03
    Für die Klage auf Zustimmung zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen eines Pflegeheims gegenüber den Heimbewohnern wie für die Klage auf Feststellung, dass die gesonderte Berechnung ohne Zustimmung der Landesbehörde zulässig ist, sind auch nach der Neufassung des § 51 Abs. 1 SGG durch das 6. SGGÄndG die Sozialgerichte zuständig (Fortschreibung des Urteils vom 26. April 2002 - BVerwG 3 C 41.01 - NVwZ-RR 2002 S. 607).

    Für die Klage auf Zustimmung zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen eines Pflegeheims gemäß § 82 Abs. 3 Satz 3 SGB XI hat der Senat durch Urteil vom 26. April 2002 - BVerwG 3 C 41.01 - NVwZ-RR 2002 S. 607 entschieden, dass dafür der Sozialrechtsweg gegeben sei.

  • BSG, 31.01.2000 - B 3 SF 1/99 R

    Rechtsweg bei der Klage eines Pflegeheims auf Zustimmung einer Landesbehörde zur

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2004 - 3 B 89.03
    Er ist insoweit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gefolgt (vgl. BSG, Beschluss vom 31. Januar 2000 - B 3 SF 1/99 R - NZS 2000 S. 523 f.).
  • OVG Saarland, 01.08.2008 - 3 A 16/08

    Landesrechtliche Aufsichtsklage wegen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses für

    hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 30.6.2004, - 3 B 89/03 und 3 B 90/03 - und Urteil vom 26.4.2002 3 C 41/01, DVBL 2002, 1052; BSG, Beschluss vom 31.1.2000; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.2.2004 - 12 OB 391/03 -, zitiert nach Juris.

    Die vorstehend erwähnten Entscheidungen des BSG vom 31.1.2000, a.a.O. und des BVerwG vom 30.6.2004, a.a.O stehen einer derartigen Auslegung nicht entgegen.

    Da das Bundesverwaltungsgericht, in seiner Entscheidung vom 30.6.2004, a.a.O., auf den Beschluss des BSG vom 31.1.2000, a.a.O., Bezug nimmt, ist davon auszugehen, dass auch die dortigen Ausführungen zur Auslegung des Begriffs "Streitigkeiten, die in Angelegenheiten nach dem SGB XI entstehen", nicht in Frage gestellt werden.

  • VG Saarlouis, 12.08.2020 - 3 K 769/20

    Rechtsweg zu den Sozialgerichten bei Rechtsstreitigkeiten um den

    Die Rechtswegzuweisung nach vorgenannter Norm bezieht sich auf alle Angelegenheiten nach dem SGB XI [vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.06.2004, 3 B 89/03, juris], auch, soweit durch diese Angelegenheiten Dritte betroffen sind.
  • BSG, 09.02.2006 - B 3 SF 1/05 R

    Rechtsweg für Streitigkeit zwischen einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen

    Die Tatsache, dass die Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit an Streitfragen nach dem SGB XI gekoppelt ist, wird zudem auch noch dadurch verdeutlicht, dass die Benennung der sozialen und privaten Pflegeversicherung sowohl in § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG als auch in Absatz 2 Satz 2 dieser Vorschrift jeweils um den Klammerzusatz "Elftes Buch Sozialgesetzbuch" ergänzt worden ist, um klarzustellen, in welchem Umfang die Sozialgerichte zur Entscheidung berufen sein sollen (vgl BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 3 B 89/03 -, NZS 2005, 317).
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2006 - 11 ME 217/05

    Für jeden tatsächlich in Anspruch genommenen Kurzzeitpflegeplatz unabhängig vom

    Ob eine derartige Zustimmung zu erteilen ist, kann im vorliegenden Verfahren nicht entschieden werden; denn für Klagen auf Zustimmung der zuständigen Landesbehörde zur gesonderten Berechnung nach § 82 Abs. 3 SGB XI ist (ebenso wie für Klagen auf Feststellung, dass die gesonderte Berechnung bei Fehlen einer objektiven institutionellen Förderung ohne Zustimmung zulässig ist (§ 82 Abs. 4 SGB XI)) der Sozialrechtsweg eröffnet (BVerwG, Beschl. v. 30.6.2004 - 3 B 89.03 - NVwZ-RR 2004, 911; Urt. v. 26 4.2002 - 3 C 41.01 - NVwZ-RR 2002, 607; BSG, Beschl. v. 31.1.2000 - B 3 SF 1/99 R - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2009 - 12 A 1488/08

    Gewährung einer Förderung der bewohnerorientierten Investitionsaufwendungen nach

    zur Zuständigkeit der Sozialgerichte: BVerwG, Urteil vom 26.4.2002 - 3 C 41.01 -, Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 287 = NVwZ-RR 2002, 607 f.; Beschluss vom 30.6.2004 - 3 B 89.03 -, NVwZ-RR 2004, 911 = DVBl. 2004, 1492 f.
  • OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 12 LA 402/04

    Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Investitionsaufwendungen;

    Im Recht der bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüsse nach §§ 13 ff. NPflegeG hat sich dies auch in Bezug auf die lange Zeit umstrittene, erst spät endgültig zugunsten des Sozialrechtsweges entschiedene (insbesondere durch: BVerwG, Urteil vom 26.4.2002 - 3 C 41/01 -, DVBl. 2002, 1052 f.; Beschluss vom 30.6.2004 - 3 B 89/03 -, DVBl. 2004, 1492 f.; BSG, Urteil vom 24.6.2003 - B 3 P 1/03 R -, BSGE 91, 182 ff.) Frage des zulässigen Rechtsweges erwiesen.
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